Pressespiegel
28.01.2000
Bericht: Servicethema
Ob Firmenname, Logo oder Produkte – die Marke ist das wichtigste Erkennungsmerkmal Ihres Unternehmens.
Wer kennt nicht das “Bayer-Kreuz”, die “Adidas-Streifen” oder die Bezeichnung “Tempo” für ein Papiertaschentuch? Der Siegeszug dieser Logos und Namen auf dem Weltmarkt wäre ohne einen ausreichenden Schutz durch Eintragung beim Patent- und Markenamt kaum denkbar gewesen.
Deshalb ist auch für Existenzgründer die Wahl und der Schutz der Unternehmensbezeichnung von zukunftsweisender Bedeutung.
Auf folgende Eigenschaften sollten Gründer ihre Namensentwicklungen überprüfen:
Einzigartigkeit
Der Name sollte möglichst keine Ähnlichkeit mit anderen Namen haben.
Eindeutigkeit
Der Name sollte überall nur das bedeuten, was die Gründer auch tatsächlich damit bezwecken möchten.
Internationalität Der Name sollte in den Ländern, in denen man unternehmerisch aktiv werden will, funktionieren. D.h. er sollte gut aussprechbar sein und von Muttersprachlern auf eventuelle negative Assoziationen überprüft werden.
Internet-Domain Der Name sollte möglichst identisch im Internet verfügbar sein. Der Name sollte möglichst keine beschreibenden Elemente enthalten. Damit ist die Einzigartigkeit und die Internationalität des Namens gefährdet.
Schutzfähigkeit
Namensagenturen können Gründern kreative Hilfestellungen bei der Suche nach dem richtigen Unternehmens- oder Produktnamen geben. Allerdings ist diese Hilfe nicht ganz billig. Eine einfache Beratung beim renommierten Namensentwickler Manfred Gotta kostet z.B. ca. 5.000 DM. Vor dem Hintergrund, daß ein Unternehmensname einmal viel Geld wert sein kann, ist dies allerdings eine sinnvolle Investition.
Ist ein brauchbarer Name gefunden, sollte er natürlich auch geschützt werden. Patent- und Markenanwälte führen für Sie Namensrecherchen und Anmeldungen beim Patent- und Markenamt durch.
Dazu äußert sich im Beitrag ein Vertreter der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hübsch & Weil.
