Gebrauchsmuster

Ein Gebrauchsmuster kann insbesondere auch parallel zu einer Patentanmeldung beantragt werden, wenn der Anmelder bereits vor dem Abschluss des Patentprüfungsverfahrens ein Schutzrecht erlangen möchte.

Wir beraten und vertreten Sie hier in allen Angelegenheiten in Zusammenhang mit Gebrauchsmustern, insbesondere in Eintragungs- Löschungs- und Verletzungsverfahren. Wir vertreten und beraten Sie in Verletzungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten und in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht.

Insbesondere arbeiten wir Gebrauchsmusteranmeldungen aus, geben Recherchen in Auftrag und fertigen auch Gutachten zur Rechtsbeständigkeit eines Gebrauchsmusters an.