Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster wird vor der Eintragung nicht sachlich (materiell rechtlich) geprüft, so dass ein Gebrauchsmuster regelmäßig schon nach ca. acht Wochen eingetragen wird. Im Vergleich dazu erstellt das Patentamt bei einer Patentanmeldung mit einem Prüfungsantrag erst nach ca. etwa 8 bis 10 Monaten einen ersten Prüfungsbescheid, so dass bis zur Patenterteilung in der Regel mindestens 14 Monate oder mehr vergehen.

Der Vorteil des Gebrauchsmusters ist daher die schnelle Eintragung und damit die schnelle Erlangung eines Schutzrechtes.

Die schelle Eintragung ohne sachliche Prüfung des Gebrauchsmusters hat aber auch den Nachteil, dass die Rechtsbeständigkeit des Gebrauchsmusters ungewiss ist und die Schutzfähigkeit erst in einem Verletzungsverfahren vor dem Landgericht oder einem Löschungsverfahren vor dem Patentamt offiziell festgestellt wird.

Nimmt ein Gebrauchsmusterinhaber daher einen potentiellen Verletzer in Anspruch, so kann sich eine Schadenersatzpflicht des Gebrauchsmusterinhabers ergeben, wenn sich das Gebrauchsmuster als nicht rechtsbeständig erweist. Ein Gebrauchsmusterinhaber sollte daher jedenfalls eine Recherche zur Prüfung der Rechtsbeständigkeit durchführen und ein Gutachten zur Rechtsbeständigkeit anfertigen lassen, bevor er einen Verletzer in Anspruch nimmt.