Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster ist – quasi – der “kleine Bruder” des Patents.

Das Gebrauchsmuster bietet max. 10 Jahre Schutz (Patent max. 20 Jahre Schutzdauer) und ist ein sogenanntes “ungeprüftes Schutzrecht”, was innerhalb von wenigen Wochen beim Patentamt eingetragen wird und daher ggf. schnell gegen Konkurrenten einsetzbar ist.

Als Gebrauchsmuster können – wie beim Patent – technische Erfindungen geschützt werden, die neu sind und einen erfinderischen Schritt beinhalten. Es kann Gebrauchsmusterschutz z.B. für technische Anlagen, chemische Stoffe oder elektrische Schaltungen beantragt werden. Im Gegensatz zum Patent ist ein Gebrauchsmusterschutz für Verfahren nicht möglich.

Weiterhin ist im Gegensatz zum Patent jedoch nur neuheitsschädlich, was vor dem Anmeldetag weltweit schriftlich beschrieben ist oder bereits im Inland benutzt wurde, wobei eigene Vorveröffentlichungen oder Benutzungen innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Anmeldedatum hier nicht neuheitsschädlich sind.