Pressespiegel

03.07.2002

Die Marke als Wettbewerbsvorteil auch für den Mittelstand zurück

Erstes IHK-Marken- und Patentforum Rhein-Berg erfolgreich beendet

Was wäre “Coca Cola” ohne seine unverwechselbare Marke? Eine braune Limonade, die sich nur geringfügig von ähnlichen Getränken anderer Hersteller unterscheidet. Wer kennt nicht das “Bayer-Kreuz”, die “Adidas-Streifen” oder die Bezeichnung “Tempo” für ein Papiertaschentuch? Der Siegeszug dieser Logos und Namen auf dem Weltmarkt wäre ohne ausreichenden Schutz durch Eintragung beim Patent- und Markenamt kaum denkbar gewesen. “In einem wachsenden Wettbewerb wird die Eintragung einer Marke aber auch für kleine und mittelständische Unternehmer zunehmend wichtiger, um das eigene Produkt am Markt zu etablieren und sich gegen Nachahmer zu schützen”, so Eva Babatz, Leiterin der IHK-Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg, beim ersten IHK-Marken- und Patentforum in Bergisch Gladbach. “Aus diesem Grunde möchten wir unser bereits in Leverkusen erprobtes Marken- und Patentforum jetzt auch regelmäßig in Bergisch Gladbach anbieten.”

Anhand aktueller Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) erläuterte Eva Babatz anschließend weitere Details des Markenrechts. So untersagte der BGH zum Beispiel die Eintragung der Marke “baby-dry” für Windeln, da die Marke Unterscheidungskraft besitzen muss und in Bezug auf die Ware nicht “nur beschreibend” sein darf. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hingegen sah den Begriff als so genannte lexikalische Erfindung mit ausreichender Unterscheidungskraft an – und erlaubte die Eintragung.

Das Markenrecht erstreckt sich auch auf das Internet. So hat fast jedes Unternehmen heute eine eigene registrierte Internet-Domain. Nur wenige Unternehmer wüssten jedoch, dass sie abgemahnt werden können, wenn ihr Domain-Name mit einem anderweitig eingetragenen Markennamen kollidiert, erklärte Rechtsanwalt Christian Weil. Darüber hinaus empfahl er den Unternehmern, vor der Eintragung beim Patentamt zu recherchieren, ob dort bereits eine gleichlautende Marke registriert ist. Denn das Patentamt prüfe dies bei der Anmeldung nicht automatisch. Hier könnten im Vorfeld Patentanwälte und gewerbliche Recherchedienste die nötige Hilfe leisten. Auch das alleinige Recht für die besondere Gestaltung seines Produktes sollte sich der Hersteller schützen lassen, empfahl Patentanwalt Dirk Hübsch. Schließlich spiele die Optik bei der Vermarktung industrieller Produkte eine zunehmend wichtige Rolle. Um Nachahmung zu verhindern, biete sich deshalb ein Geschmacksmusterschutz an.

Die Industrie- und Handelskammer bietet den Unternehmen eine Reihe von Service-Leistungen bei der Entwicklung neuer Produkte: Aufschlussberatung zum Patent- und Markenrecht, Kontaktvermittlung und Informationsbeschaffung in den Bereichen neue Technologien, Wissens- und Technologietransfer, Forschung und Entwicklung, Normen und technische Regelwerke, Qualitätsmanagement sowie technologieorientierte Existenzgründung.

Ansprechpartner bei der IHK Köln ist
Dr. Friedel Breuer
Technologie- und Innovationsberater
Tel.: 0221 1640-510.