Pressespiegel

08.03.2005

Von Fallstricken und Stolperfallen

Rhein-Berg – Im Dickicht des Urheber- und Patentrechts bietet die IHK Orientierungshilfe.

Gottlob kann sich der große Marmortisch im Konferenzraum der beiden Patent- und Rechtsanwälte Hübsch & Weil in der Kölner Südstadt nicht biegen: Aktenordner mit Patent-, Marken-, Geschmacksmuster- oder auch Designschutzunterlagen sind so schwer wie umfangreich. Am Montagmittag traf sich Eva Babatz von der Industrie- und Handelskammer zu Köln (IHK), Zweigstelle Leverkusen / Rhein-Berg, zum Gespräch mit dem Rechtsanwalt Christian Weil (40) und seinem Partner, Patentanwalt Dirk Hübsch (38), zwecks letzter Vorbereitungen für das von ihnen mitgestaltete „6. Marken- und Patentforum Leverkusen“. Das führt die IHK Leverkusen am morgigen Mittwoch, 16.30 bis 18.30 Uhr, auf der Schusterinsel durch. Trifft man sie da wirklich, die Daniel Düsentriebs dieser Zeit und der Rhein-Wupper Region? Dirk Hübsch muss bei dieser Frage lachen: „Letztlich treffen sich auf dem Auditorium tatsächlich auch die Tüftler und kleinsten Gewerbetreibenden.“

Mehrheitlich aber dient das Forum vor allem den kleinen und mittelständischen Unternehmen, Forschern oder Marketingleitern, die sich in einem verschärften Wettbewerb vor Plagiatoren schützen wollen. Oder aber wegen des leichtsinnigen Umgangs mit dem Patent- und Markenschutz bereits deftige Abmahnungen erhalten haben.“ Vor allem die sich häufenden Abmahnungen haben die Beratungsexperten der IHK auf den Plan gerufen. Eva Babatz: „Aufgrund der vielen Anfragen unserer Klientel im Zusammenhang mit dem Urheber- und Wettbewerbsrecht (UWG), haben wir diesen kostenlosen Service ins Leben gerufen – das Marken- und Patentforum ist gewissermaßen eine „Erfindung“ unserer Leverkusener Zweigstelle.“

Die zu schützenden Marken, Namen, Produkte, technischen Entwicklungen oder auch Firmenlogos der Unternehmen müssen europaweit oder international Bestand haben. Das gilt insbesondere auch für den ständig wachsenden Internetmarkt. So bot der Bruder des Modeschöpfers Joop vor einiger Zeit unter dem Familiennamen seine EDV- und DVD-Produkte mit dem Mode-Schriftzug feil. Das ließ sich der Modezar nicht gefallen und klagte erfolgreich gegen die Namensnutzung samt Logo. Das UWG hält für derartige Fälle so wunderliche Bezeichnungen wie etwa „sklavische Nachahmung“ oder „Schmarotzer am fremden Ruf“ bereit, weiß Christian Weil zu berichten: „Wer im Fahrwasser bekannter Marken sein Boot ins Trockene bringen möchte, hat da kaum noch Chancen.“

So musste kürzlich sogar ein Mann namens Shell wegen der Namensgleichheit mit dem Ölmulti seine Internetdomaine wieder abtreten. „Derartige Fälle führen oftmals zu großer Enttäuschung“, sagt Babatz. Und mahnt eindringlich, sich frühzeitig mit der IHK in Verbindung zu setzen. Dann gelingts auch, dass ein bergischer Erfinder seinen automatischen Mülleimerdeckelheber ordentlich patentieren lassen kann . . .