Patente
Da auch eigene Vorveröffentlichungen (und/oder Offenbarungen) der Erfindung der Neuheit des Patentgegenstandes entgegenstehen, ist es wichtig, die Erfindung zuerst als Patentanmeldung beim DPMA anzumelden und erst nach der Anmeldung beim Patentamt mit der Erfindung an Dritte heranzutreten !
Wir arbeiten für Sie Patentanmeldungen aus und bringen diese im In- und Ausland für Sie zur Patenterteilung.
Erteilte Patente verteidigen wir gegen Angriffe Dritter. Ferner beraten und vertreten wir Sie bei der Durchsetzung von Schutzrechten gegenüber Dritten. Im Fall einer drohenden Verletzungsklage helfen wir Ihnen durch fundierte Gutachten Risiken einzuschätzen und entwickeln auch Strategien, um den Konflikt zu lösen, damit die Kosten für Sie in Grenzen gehalten werden.
Unsere langjährige Erfahrung und ein Netzwerk zu Patentanwälten in der ganzen Welt bieten unseren Mandanten die Möglichkeit, ihre Erfindungen möglichst umfassend und international schützen zu lassen. In diesem Zusammenhang überwachen wir auch Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen, führen Einsprüche und Nichtigkeitsverfahren und beraten unsere Mandanten in allen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, die mit “Patenten” zusammenhängen.
