Lizenzverträge

Gewerbliche Schutzrechte, wie eine Marke, ein Geschmacksmuster, ein Patent oder ein Gebrauchsmuster, gewähren ihren Inhabern ein ausschließliches Recht, d.h. Dritten ist es verboten, den Schutzgegenstand zu benutzen, herzustellen und/oder zu vertreiben.

Um Dritten die Nutzung des Schutzgegenstandes zu gewähren, kann dem Dritten eine Lizenz gewährt werden. Die genauen Rahmenbedingungen sollten in einem Lizenzvertrag geregelt werden.

Wir beraten Sie gerne in rechtlichen Fragen betreffend die Verwertung von Schutzrechten, unterstützen Sie bei Lizenzverhandlungen und beim Aushandeln von Lizenzverträgen.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und verhandeln mit Ihren Lizenznehmern oder Ihren Lizenzgebern auch mit dem Bemühen eine für beide Seiten angemessene Vereinbarung abschließen zu können, insbesondere damit Sie mit Ihrem Lizenznehmer/Lizenzgeber auch eine langfristige erfolgreiche Geschäftsbeziehung aufbauen können.