Urheberrecht
Schwerpunkt der Tätigkeit ist die
- Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen
- Reaktion auf Abmahnungen sowie einstweilige Verfügungen
- Urheberrechtsvereinbarungen
- Know-How-Vereinbarungen
- Softwareschutz
- Verträge und Lizenzen.
Es geht darum, welche Leistungen im Urheberrecht überhaupt geschützt sind, welche Rechte der Urheber hat, welche Ideen schutzfähig sind, wer Urheber sein kann, welche Leistungen urheberrechtlichen Schutz genießen und den Schutz beispielsweise von Fotografien, Computerprogrammen, Emblemen, Werbekampagnen. Weiterhin geht es darum, wie die Stellung des Angestellten und des freien Urhebers ist, um die Rechte von Miturhebern, Urhebervermerke, Kopien für den privaten Gebrauch, Downloads sowie eine angemessene Vergütung.
