Abmahnungen

Sofern die Abmahnung nicht rechtmäßig ist, sollte die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch nicht abgegeben werden und die Rechnung auch nicht beglichen werden, da es sich dann möglicherweise um eine ungerechtfertigte Abmahnung handelt.

Sofern es sich um eine ungerechtfertigte Abmahnung handelt, kann möglicherweise eine negative Feststellungsklage eingereicht werden, um dann feststellen zu lassen, dass das beanstandete Verhalten nicht rechtswidrig sondern rechtmäßig war. Die Kosten müssten dann komplett der Gegner tragen. Wir erinnern an die Abmahnfälle bezüglich KfZ-Kürzeln in der Internetadresse.