Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung erhalten, was können Sie tun?

Mit einer Abmahnung wird im Wettbewerbsrecht auf ein wettbewerbswidriges Tun aufmerksam gemacht, ohne sofort den Klageweg zu beschreiten. Es wird Gelegenheit gegeben, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären.

Der Abgemahnte kann sich fügen und das beanstandete Tun einstellen bzw. unterlassen, oder – sofern er der Meinung ist, dass sein Handeln rechtmäßig ist – wie bisher mit seinem Tun fortfahren. Sie sollten eine Abmahnung jedenfalls nicht einfach liegen lassen, sondern sollten sich erklären. Zumeist ist eine Frist in der Abmahnung enthalten.

Wir empfehlen, die Abmahnung möglichst schnell auf ihren Inhalt prüfen zu lassen, um dann festzustellen, ob der Abmahnende rechtmäßig abgemahnt hat oder etwa unrechtmäßig. Sofern derjenige rechtmäßig abgemahnt hat, kann es am günstigsten sein, die meist beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb der Frist unterschrieben zurückzusenden bzw. die Rechnung zu begleichen.