Design

Muster, die der selben Warenklasse angehören, können in einer Sammelanmeldung mit bis zu 100 Geschmacksmustern zusammengefasst und beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht werden.

Der Schutz eines Geschmacksmusters entsteht mit der Eintragung in ein beim Deutschen Patent- und Markenamt geführtes Register, wobei die Schutzdauer des Geschmacksmusters max. 25 Jahre beträgt, gerechnet ab dem Anmeldetag. Die Aufrechterhaltung des Schutzes wird durch Zahlung einer Gebühr alle 5 Jahre, gerechnet ab Anmeldetag, bewirkt.

Im Allgemeinen kann ein Design durch Eintragung eines Geschmacksmusters bei der hierfür zuständigen Behörde in jedem Land, in dem Schutz gewünscht wird, erreicht werden. Darüber hinaus kann im Rahmen eines internationalen Abkommens eine internationale Registrierung auf Grundlage einer einzelnen internationalen Hinterlegung erlangt werden. Ferner kann ein Design-Schutz für das Gebiet der europäischen Union durch eine einzelne Hinterlegung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante erlangt und im Binnenmarkt einheitlich durchgesetzt werden.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei der Erlangung und Durchsetzung ihrer Design-Schutzrechte auf nationalem, internationalem, sowie europäischem Gebiet.