Design
Ein Geschmacksmuster gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag bzw. dem Prioritätstag kein identisches Muster offenbart worden ist. Ein älteres Muster ist offenbart, wenn es bekannt gemacht, ausgestellt, im Verkehr verwendet oder auf sonstige Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und so die in der europäischen Gemeinschaft tätigen Fachkreise das Muster kennen konnten.
Ein Geschmacksmuster hat Eigenart, wenn sich der Gesamteindruck, den es beim informierten Benutzer hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den ein anderes Muster bei diesem Benutzer hervorruft, das vor dem Anmeldetag bzw. Prioritätstag offenbart worden ist.
Eigene Veröffentlichungen, die innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, stehen dem Geschmacksmusterschutz nicht neuheitsschädlich entgegen (12-monatige Neuheitsschonfrist).
